German Breast Cancer Coalition Foundation             

 
 
STIFTUNG KOALITION BRUSTKREBS –
c/o Helga Ebel, Hörnhang 10, 52074 Aachen
An die
Bundesministerin für Gesundheit
Frau Ulla Schmidt
Wilhelmstr.49
10117 Berlin (Mitte)
Telefon                    (0241) 8 11 03
Telefax                    (0241) 8 86 95 99
URL:                        http://www.stiftung-koalitionbrustkrebs.de
Sprecherinnen:       Helga Ebel, Aachen
                                Dr. Ingeborg Junkermann, Heidelberg
Kontakt:                   Helga Ebel, Hörnhang 10
                                52074 Aachen
E-Mail:                     vebel@t-online.de
 
 

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 Bundesministerin für Gesundheit Ulla Schmidt
  Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk
 Patientenbeauftragte der Bundesregierung Helga Kühn-Mengel
 
Unser Zeichen / Auskunft erteilt Datum
                               05.05.2006

Beauftragung nach § 139 b, Abs. 2, SGB V zur  unabhängigen externen Überprüfung der Implementierung des Deutschen Mammographie-Screeningprogramms durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Referenzorganisation für Brust-Screening und Diagnostik (EUREF)
Hier: Ihr Schreiben vom 27.04.2006

Sehr geehrte Frau Ministerin,

für Ihre Initiative zur Einleitung eines unabhängigen Prüfverfahrens nach § 139 b, Abs. 2 SGB V der Implementierung des Deutschen Mammographie-Screeningprogramms nach Europäischen Leitlinien danken wir Ihnen im Namen aller zukünftigen Teilnehmerinnen, die Sie damit vor Schaden bewahren. Im Interesse der Frauen, die schon jetzt zum nicht den europäischen Leitlinien entsprechenden Deutschen Screening eingeladen werden, darf nun keine Zeit mehr bis zur Erteilung des Prüfauftrages durch das Ministerium verstreichen.

In der von Herrn Staatssekretär Schröder am 16.03.2006 geleiteten Sitzung sind die Grundzüge des Prüfauftrags, die der Behebung der derzeitigen gravierenden Verstöße gegen die Europäischen Leitlinien im bisherigen Deutschen Mammographie-Screening dienen, gemeinsam mit den verantwortlichen Vertretern der Selbstverwaltung, Herrn Dr. Aubke und Herrn Dr. Metzinger, und der Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening, Herr Graebe-Adelsen, ausführlich erörtert und einvernehmlich konsentiert worden. Der sich hieraus ergebende Kriterienkatalog wurde in unserem Schreiben vom 20.03.2006 im Sinne eines Protokolls dieses Konsenses schriftlich niedergelegt. Hierzu gab es keine Einwände von der Seiten der  Kooperationsgemeinschaft.

Die hieraus ergebenden Aufträge nach § 139b, Abs. 2, SGB V  an das zuständige Institut für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der Selbstverwaltung im Gesund heitswesen erbrachten Leistungen nach § 139 a, Abs. 3, Nr. 2 und 6, SGB V, umfassen: 

 

1.   Überprüfung der Einhaltung der Europäischen Leitlinien bei der Implementierung des Deutschen Mammographie-Screening-Programms hinsichtlich technisch-qualitativer, personeller und finanzieller Ausstattung von Referenzzentren und Screening-Einheiten einschließlich der bislang erzielten Ergebnisse von Programmen in den Bundesländern Bayern (Bayerisches Mammographie-Screening), Schleswig-Holstein (QuaMaDi), Nordrhein-Westfalen und der drei Modellprojekte Bremen, Wiesbaden und Weser-Ems.

 

2.   Überprüfung der Einhaltung der Europäischen Leitlinien bei der Information und Einladung der Teilnehmerinnen

 

 

3.   Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Umsetzung der Europäischen Leitlinien durch die Selbstverwaltung, einschließlich der Modellprojekte.

 

Der vom Ministerium einzuplanende Kostenrahmen einer solchen Beauftragung beträgt, einschließlich der Vergabe von Unteraufträgen an die EUREF im Hinblick auf die technisch-qualitativen Aspekte, nicht mehr als 100.000 Euro.

Hiermit bitten wir Sie, sehr geehrte Frau Ministerin, in der Wahrnehmung Ihrer Verantwortung  für den Schutz der Gesundheit der in diesem Fall weiblichen Bevölkerung, um sofortige Beauftragung nach § 139 b, Abs.2 SGB V des für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen erbrachten Leistungen nach § 139 a, Abs. 3, Nr. 2 und 6, SGB V.

 

Freundliche Grüße