German Breast Cancer Coalition Foundation                               

 

 

Brustkrebsmonat Oktober 2005 - Offener Brief - 
Brustkrebsfrüherkennung in Deutschland- Umsetzung der Richtlinie gescheitert?

Beauftragung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beim Gemeinsamen 
Bundesausschuss zur Prüfung und Bewertung der Umsetzung der Richtlinie und ihrer Wirtschaftlichkeit 

Sehr geehrter Herr Dr. Hess,

die Stiftung Koalition Brustkrebs setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass die Brustkrebs-früherkennung in Deutschland den hohen Anforderungen der Europäischen Leitlinien für qualitätsgesichertes Mammographie-Screening angepasst wird. Mit dem fraktionsübergrei-fenden einstimmigen Beschluss des Bundestages vom 28.06.2002 erhielt der damalige Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen den Auftrag der Einführung. Bis heute warten wir Frauen immer noch auf die Erfüllung unserer Forderung nach einer Brustkrebs-früherkennung, die Leben rettet. 

Statt dessen müssen wir eine skandalöse Missachtung der Vorgaben des Parlamentes und der durch die Selbstverwaltung am 16.12.2003 verabschiedeten Richtlinie zur Brustkrebs-früherkennung feststellen, die einer dringenden Überprüfung bedürfen.


1. Modellprojekte zum Mammographie-Screening 

Die mühsame und schleppende Einführung des Screenings unter „Erprobung“ in drei Modellprojekten kostete sehr viel Zeit und vielen Frauen das Leben, die bei konse-quenter flächendeckender Einführung im Jahr 1998 bis heute nicht an Brustkrebs hät-ten sterben müssen. Diese teuer erkauften Erfahrungen aber wurden dem Parlament, den Frauen oder der interessierten Öffentlichkeit unterschlagen: über die Ergebnisse herrscht Stillschweigen. 

Daher fordern wir den Gemeinsamen Bundesausschuss auf, das IQWiG zu be-auftragen, jetzt die Ergebnisse der Modellprojekte zu überprüfen und zu bewer-ten. 

2. Einrichtung von Referenzzentren

Hier ist festzustellen, dass die Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening Ende 2004 5 Referenzzentren ausgerufen hat. Bei näherer Betrachtung der Ausstat-tung, Qualifikation der ernannten Leiter und der seit Ernennung nicht erkennbaren Tä-tigkeit sind grobe Verstöße gegen die Richtlinie unübersehbar

Daher fordern wir den Gemeinsamen Bundesausschuss auf, das IQWiG zu be-auftragen, jetzt die Umsetzung der Richtlinie im Bezug auf die Referenzzentren zu überprüfen.

3. Einrichtung von Screeningprogrammen

Die Vergabe und Auswahl von Screeningprogrammen und den Programmverantwort-lichen Ärzten entspricht nicht den Vorgaben der Richtlinie. Hier sind auch die Brust-krebsfrüherkennungsprogramme in den Bundesländern Bayern (Bayerisches Ma-mographie-Screening) und Schleswig-Holstein (QuaMaDi) besonders herauszustellen. Grobe Verstöße gegen die Richtlinie sind unübersehbar .

Daher fordern wir den Gemeinsamen Bundesausschuss auf, das IQWiG zu be-auftragen, jetzt die Umsetzung der Richtlinie im Bezug auf die Einrichtung von Screeningprogrammen mit besonderem Augenmerk auf die Länder Bayern und Schleswig-Holstein zu überprüfen. 

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine hohe Verantwortung für das Überleben tausender brustkrebsbetroffener Frauen in Deutschland.

Herr Dr. Hess, wir vertrauen darauf, dass Sie als Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses dieser Verantwortung gerecht werden: WIR ZÄHLEN AUF SIE! 

Im Brustkrebsmonat Oktober 2005 ist der Gemeinsame Bundesausschuss den Frauen Antworten schuldig.

Freundliche Grüße 

Stiftung Koalition Brustkrebs

Stiftung Koalition Brustkrebs 

 

1 Stiftung Koalition Brustkrebs 2005: Qualitätssicherung in der Brustkrebsfrüherkennung und Diagnostik. Qua-MaDi- keine Alternative oder Ergänzung zum Mammographie-Screening nach Europäischen Leitlinien